Vertragsrecht

Die Kanzlei verfügt über eine tiefgründige Kenntnis im nationalen und internationalen Vertragsrecht, welche sie sich durch die Unterstützung von italienischen und ausländischen Kunden angeeignet hat. In diesem Bereich ist die Kanzlei auf italienisches und internationales Handelsrecht spezialisiert. Die Berater für internationale Angelegenheiten, die mit der Kanzlei zusammenarbeiten, sind hervorragend ausgebildet. Darüber hinaus hat die Kanzlei im Laufe der Jahre ein Netzwerk von Kontakten mit Kanzleien in anderen Ländern der EU und außerhalb der EU aufgebaut, dank welcher sie in der Lage ist, höchste Effizienz und Effektivität zu gewährleisten.

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Ausarbeiten von:

-         nationalen und internationalen Unternehmerwerkverträgen;

-         Unternehmensverträgen;

-         Letter of intent und memorandum of understanding;

-         Vertraulichkeitsvereinbarungen;

-         Kaufverträgen/Abtretung- von Gesellschaftsanteilen;

-         Verträgen für project financing;

-         Verträgen für die Übertragung des Betriebes;

-         Verträgen für e-commerce (zum Beispiel: Allgemeine Verkaufsbedingungen, cookies);

-         Privaturkunden;

-         Maklerverträgen, Agenturverträgen, Bestandverträgen, Leiheverträgen, Arbeitsverträgen, Auftragsverträgen, Franchising, Verteilungsverträgen, Bezugsverträgen;

Abtretungsverträgen der Technologie;