Unternehmen und Gesellschaft

Die Kanzlei Calabrese bietet spezifische Beratung und Unterstützung im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts an. In den letzten Jahren konnten wichtige Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet von Anwälten der Kanzlei als auch von dessen Wirtschaftsberatern gesammelt werden.  

Diese Kenntnisse beziehen sich nicht nur auf nationaler Ebene sondern auch auf internationalem Gebiet, da die Kanzlei im internationalen Handel tätig war und nach wie vor ist.

Die Beratungstätigkeit erfolgt zu Gunsten von Gesellschaftern, Verwaltern und Aufsichtsräten für alle Entwicklungsphasen des Unternehmens, insbesondere jedoch in Bezug auf die Unternehmensgründung (Ausarbeitung von Statuten und die damit verbundenen bürokratischen Auflagen), auf die Teilnahme an den Versammlungen der Gesellschaftsorgane (Verfassung der Protokolle der diversen Versammlungen laut Statut), auf die Abwicklung der Gesellschafterbeziehungen, auf nationale und internationale Kaufverträge und/oder Abtretung von Gesellschaftsanteilen (auch durch due-diligence-Aktivitäten), auf die Übertragung/Pacht des Betriebes, auf außergewöhnliche Vorgänge der Umwandlung, der Verschmelzung und der Spaltung von Gesellschaften während der Phase der Liquidation.