Immobilienrecht

Die Kanzlei Calabrese beschäftigt sich mit Immobilienrecht für Wohn-, Gewerbe-, Dienstleistungszwecke, in Italien und im Ausland. Die Kanzlei Calabrese bietet spezifische Beratung und Unterstützung nicht nur für Personen (Kaufvertrag, Bestandvertrag, Zwangsräumung) sondern auch für Gesellschaften und Unternehmensgruppen, welche im Immobiliensektor tätig sind.

Die Beratungstätigkeit erfolgt in Bezug auf Bauphasen der Gebäude durch die Ausarbeitung von Verträgen (z.B. Unternehmerwerkvertrag) sowie im Hinblick auf gerichtliche Verfahren bei Abweichungen und Mängel an Gebäuden im In- und Ausland.   

Die Kanzlei beschäftigt sich mit Immobilienkaufverträgen, wie zum Beispiel dem Kauf von Immobilien durch die Abtretung von Gesellschaftsanteilen oder trusts.